Energieausweis
Energieausweis
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt seit 2014 vor, dass bei jedem Neubau oder Verkauf einer Immobilie sowie bei Neuvermietungen ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss.
Für Käufer oder Mieter einer Immobilie kann ein Energieausweis sehr hilfreich sein: Er zeigt, ob bei einer Immobilie mit vergleichsweise hohen oder niedrigen Nebenkosten gerechnet werden kann. Eigentümer profitieren durch die energetische Bestandsaufnahme von Modernisierungsempfehlungen für ihr Gebäude.
Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen: als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Während beim Verbrauchsausweis die Verbräuche der letzten Jahre zugrunde gelegt werden, wird beim Bedarfsausweis der Energiebedarf auf Basis der technischen Gebäudedaten berechnet.
Weitere Informationen und Antragsformulare für einen Energieausweis finden Sie hier.