Pflichten des Eigentümers
Pflichten des Eigentümers
Die evd legt größten Wert auf Sicherheit und eine reibungslose Energieversorgung. Daher führen wir regelmäßig Inspektionen und Wartungen an den Versorgungsleitungen durch. Unsere Zuständigkeit endet jedoch an der jeweiligen Hauptabsperr-Einrichtung. Ab hier ist der Hauseigentümer verpflichtet, regelmäßige Kontrollen und Wartungen vorzunehmen. Das gilt insbesondere für Erdgasleitungen.
Um den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen und die Sicherheit in Ihrem Gebäude zu gewährleisten, haben wir für Sie die notwendigen Maßnahmen zusammengestellt:
Hausschau
Im eigenen Interesse, aber auch im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, ist ein Hauseigentümer dazu verpflichtet, „für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Hausanlage" zu sorgen. Das gilt auch, wenn die Anlage in einem Mietshaus steht oder aus anderen Gründen von einem Dritten benutzt wird.
Es ist sinnvoll, diese Hausschau mit der jährlichen Wartung der Heizungsanlage durch ein qualifiziertes Fachunternehmen vornehmen zu lassen. Sollten Sie die Hausschau jedoch selber durchführen wollen, finden Sie hier die Checkliste:
Weitere Informationen zum Jahres-Check und hilfreiche Grafiken finden Sie auf der Internetseite des DVGW.
Wartung
Die jährliche Wartung Ihrer Erdgasheizanlage (gemäß der Hersteller-Angaben) durch einen konzessionierten Installateur ist ebenfalls vorgeschrieben. Damit stellen Sie die Funktionstüchtigkeit und eine optimale Brennerleistung sicher.
Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Diese Druckprüfung der Erdgasleitungen ist extrem wichtig und muss alle zwölf Jahre von einem konzessionierten Installateur vorgenommen werden. Dabei wird der einwandfreie Zustand der Versorgungsleitungen im Haus geprüft, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.