Die Allgemeine Versorgung Fernwärme kommt durch Energieentnahme zu den Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie der Ergänzenden Bestimmungen der evd zur AVBFernwärmeV zustande. Die zugehörigen Versorgungsbedingungen und Preisregelungen liegen im Kundencenter, in der Mathias-Giesen-Str. 13, 41540 Dormagen, zur Einsichtnahme aus und sind auf unserer Internetseite abrufbar (Dokumente siehe unten).
Für Kunden, die mit evd bereits einen Sondervertrag abgeschlossen haben, gelten die Regelungen und Preise des jeweiligen Sondervertrages.
Nachstehend veröffentlichen wir die ab 1. Januar 2024 im Rahmen unserer Allgemeinen Versorgung Fernwärme geltenden Preise.
evd fernwärme klassik |
|
Nettopreis |
Bruttopreis |
Arbeitspreis für die gelieferte Wärme |
Cent/kWh |
14,30 |
17,02 |
verbrauchsunabhängiger Jahresgrundpreis nach Bedarfsart |
Jahresgrundpreis für Wohnbedarf in Ein- und Zweifamilienhäusern |
Euro/m2/Jahr |
5,31 |
6,32 |
Jahresgrundpreis für Wohnbedarf in Mehrfamilienhäusern und sonstigen Bedarf |
Euro/kW/Jahr |
52,19 |
62,10 |
Bruttopreis hier inkl. 19 % Umsatzsteuer - bis 31.03.2024 gilt reduzierter Satz von 7 %.
Außerdem gelten für die Allgemeine Versorgung Fernwärme die nachstehenden Preisanpassungsbestimmungen.
Der Fernwärmepreis für die Gebäudebeheizung und Trinkwassererwärmung setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis für die gelieferte Wärme und einem verbrauchsunabhängigen Jahresgrundpreis nach Bedarfsart. Die Preise ermitteln sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres nach folgenden Formeln und Bestimmungen:
In dieser Formel bedeuten:
- AP = jeweils gültiger Arbeitspreis in Cent pro kWh ohne Umsatzsteuer
- AP0 = Ausgangspreis für den Arbeitspreis. Dieser beträgt für Tarif Allg. Versorgung evd fernwärme klassik 5,57 Cent pro kWh.
- E = EGIX (European Gas Index) für Deutschland – zurzeit von der European Energy Exchange EEX unter Marktda-ten Erdgas veröffentlicht (für Preisstand 1. Januar 2024 arithmetisches Mittel der 12 Monatswerte des vorangegangenen Kalenderjahres 2023 in Höhe von 4,9165 Cent pro kWh)
- E0 = Ausgangswert des EGIX (European Gas Index) für Deutschland in Höhe von 1,4132 Cent pro kWh (arithmetisches Mittel der Monate Januar bis Dezember 2016)
- W = Wärmepreisindex – veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt mit Code CC13-77 „Wärmemarktindex (Fernwärme, einschließlich Umlagen)“ unter „Verbraucherpreisindex: Deutschland, Monate, Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (COICOP 2-/3-/4-/5-/10-Steller/Sonderpositionen)“ (für Preisstand 1. Januar 2024 arithmetisches Mittel der 12 Monatswerte des vorangegangenen Kalenderjahres 2023 in Höhe von 166,4 mit Basisjahr 2020 = 100)
- W0 = Ausgangswert des Wärmepreisindex in Höhe von 98,1
(arithmetisches Mittel der Monate Januar bis Dezember 2016 mit Basisjahr 2020 = 100)
- GE = Gestattungsentgelt für Wärmelieferung im Stadtgebiet Dormagen gemäß Fernwärmegestattungsvertrag zwischen Stadt Dormagen und evd zum jeweiligen Zeitpunkt der Lieferung in Cent pro kWh (0,03 Cent pro kWh mit Stand 1. Januar 2018)
- f = heizwerkspezifischer Faktor des Vorjahres für die Umrechnung der bezogenen Wärmemenge in die zu deren Erzeugung erforderliche Erdgasmenge unter Berücksichtigung der Relation von Brennwert (Hs) zu Heizwert (Hi) des Erdgases sowie der anlagentechnischen Energiebilanz bei der Erzeugung der Wärme im Heizwerk Hackenbroich (für Preisstand 1. Januar 2024 f = 1,11 aus Berichtsjahr 2023, ändert sich mit jedem neuen Kalenderjahr)
- CO2-Preis = Preis für Emissionszertifikate gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Brennstoffemissionshandelsverordnung - BEHV). Hier: spezifischer CO2-Preis für den eingesetzten Brennstoff Erdgas: 0,816276 Cent pro kWh auf Basis Zertifikatspreis 45,00 Euro je Tonne CO2, mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2024, ändert sich mit jedem neuen Kalenderjahr)
- SpU = Gas-Speicherumlage gemäß Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vom 30.04.2022 (0,1860 Cent pro kWh mit Stand 1. Januar 2024)
- BU = Gas-Bilanzierungsumlage - Umlage für Standardlastprofil-Messverfahren gemäß Veröffentlichung des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (0,00 Cent pro kWh mit Stand 1. Oktober 2023)
In dieser Formel bedeuten:
- GP = jeweils gültiger Jahresgrundpreis in Euro pro m² und Jahr bzw. Euro pro kW und Jahr ohne Umsatzsteuer
- GP0 = Ausgangspreis für den Jahresgrundpreis. Dieser beträgt für Wohnbedarf in Ein- und Zweifamilienhäusern 4,99 Euro pro m² der beheizten Fläche pro Jahr und für Wohnbedarf in Mehrfamilienhauseren bzw. sonstigen Bedarf 49,00 Euro pro kW der vorzuhaltenden höchsten Wärmeleistung pro Jahr.
- L = das zum jeweiligen Anpassungstermin aktuelle Monatstabellenentgelt für einen Arbeitnehmer in Entgeltgruppe 9, Stufe 6, nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) ohne Einmalzahlungen in Euro pro Monat (für Preisstand 1. Januar 2024 gilt Lohnstand vom 1. April 2022 in Höhe von 4.918,77 Euro pro Monat)
- L0 = Ausgangswert des Monatsentgelts in Höhe von 4.425,40 Euro pro Monat
(TV-V Entgeltgruppe 9, Stufe 6, mit Stand vom 1. Februar 2017)
- I = Material-Index – monatlich veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, Statistischer Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) - EVAS-Nr. 61241, 61241-01: Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3 Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten (für Preisstand 1. Januar 2024 arithmetisches Mittel der 12 Monatswerte des vorangegangenen Kalenderjahres 2023 in Höhe von 122,1 mit Basisjahr 2015 = 100)
- I0 = Ausgangswert des Material-Index in Höhe von 100,6
(arithmetisches Mittel der Monate Januar bis Dezember 2016 mit Basisjahr 2015 = 100)
Das Statistische Bundesamt Wiesbaden nimmt in regelmäßigen Abständen (i. d. R. alle fünf Jahre) eine Neu-/ Umbasierung der veröffentlichten Preisindizes (W, I) vor. Die Umbasierung der Indizes sowie die Neuberechnung der Ausgangsindizes (W0, I0) erfolgt wertneutral, so dass die bisherigen Relationen zwischen den aktuellen Werten und den Ausgangswerten zum Zeitpunkt der Umbasierung erhalten bleiben und für den Kunden keine Nachteile entstehen. Die aufgrund der Umbasierung angepassten Preisanpassungsklauseln (neue Ausgangsindizes W0, I0) werden von evd in geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben.
Preisänderungen finden zum 1. Januar eines jeden Jahres statt. Dabei werden der an diesem Tag gültige Monatstabellenlohn und die oben genannten Indizes des vorangegangenen Kalenderjahres (arithmetisches Mittel der 12 Monatswerte) zu Grunde gelegt. Änderungen der Preise werden von evd in geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben und dem Kunden spätestens mit Rechnungsstellung mitgeteilt.
Die Nettopreise werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Den Nettopreisen wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) mit dem jeweils gültigen Steuersatz hinzugerechnet. Er beträgt im 1. Quartal 2024 7 %, ab dem 1. April 2024 19 %. Die o.g. Preise sind mit 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen.
Haben sich die für die Preisermittlung relevanten Preise und Indizes bis zum Lieferbeginn bereits verändert, so kommen ab Lieferbeginn entsprechend angepasste Preise zur Anwendung.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in Abständen von zwölf Monaten, es sei denn der Kunde wünscht eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung. Werden neben der Jahresverbrauchsabrechnung auf Wunsch des Kunden weitere Abrechnungen erstellt, so betragen die Kosten für jede zusätzliche Abrechnung 10,50 Euro netto (12,50 Euro brutto).
Der Fernwärmeverbrauch wird gemäß § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV zeitanteilig unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen abgerechnet.