Notrufnummer 

Entstördienst für Strom, Erdgas,
Wasser & Wärme (24h):

02133 971-11

Ratgeber: Verhalten im Störfall

Anschrift 

Mathias-Giesen-Straße 13
41540 Dormagen

Verwaltung: 02133 971-0
Kundencenter: 02133 971-81

Öffnungszeiten 

Kundencenter

Montag & Dienstag
von 09.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
von 09.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
von 08.00 bis 13.00 Uhr

Verwaltung 

Montag bis Donnerstag
von 07.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
von 07.00 bis 13.00 Uhr

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41540 Dormagen

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Verwaltung 

Montag bis Donnerstag
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Freitag
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Kundenservice: 

energie@evd-dormagen.de 

Allgemeine Anfragen: 

info@evd-dormagen.de

Pflichten des Eigentümers

Pflichten des Eigentümers

Die evd legt größten Wert auf Sicherheit und eine reibungslose Energieversorgung. Daher führen wir regelmäßig Inspektionen und Wartungen an den Versorgungsleitungen durch. Unsere Zuständigkeit endet jedoch an der jeweiligen Hauptabsperr-Einrichtung. Ab hier ist der Hauseigentümer verpflichtet, regelmäßige Kontrollen und Wartungen vorzunehmen. Das gilt insbesondere für Erdgasleitungen.

Um den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen und die Sicherheit in Ihrem Gebäude zu gewährleisten, haben wir für Sie die notwendigen Maßnahmen zusammengestellt:

Hausschau

Im eigenen Interesse, aber auch im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, ist ein Hauseigentümer dazu verpflichtet, „für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Hausanlage" zu sorgen. Das gilt auch, wenn die Anlage in einem Mietshaus steht oder aus anderen Gründen von einem Dritten benutzt wird.

Es ist sinnvoll, diese Hausschau mit der jährlichen Wartung der Heizungsanlage durch ein qualifiziertes Fachunternehmen vornehmen zu lassen. Sollten Sie die Hausschau jedoch selber durchführen wollen, finden Sie hier die Checkliste:

Weitere Informationen zum Jahres-Check und hilfreiche Grafiken finden Sie auf der Internetseite des DVGW.

Wartung

Die jährliche Wartung Ihrer Erdgasheizanlage (gemäß der Hersteller-Angaben) durch einen konzessionierten Installateur ist ebenfalls vorgeschrieben. Damit stellen Sie die Funktionstüchtigkeit und eine optimale Brennerleistung sicher.

Gebrauchsfähigkeitsprüfung

Diese Druckprüfung der Erdgasleitungen ist extrem wichtig und muss alle zwölf Jahre von einem konzessionierten Installateur vorgenommen werden. Dabei wird der einwandfreie Zustand der Versorgungsleitungen im Haus geprüft, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.