Notrufnummer 

Entstördienst für Strom, Erdgas,
Wasser & Wärme (24h):

02133 971-11

Ratgeber: Verhalten im Störfall

Anschrift 

Mathias-Giesen-Straße 13
41540 Dormagen

Verwaltung: 02133 971-0
Kundencenter: 02133 971-81

Öffnungszeiten 

Kundencenter

Montag & Dienstag
von 09.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
von 09.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
von 08.00 bis 13.00 Uhr

Verwaltung 

Montag bis Donnerstag
von 07.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
von 07.00 bis 13.00 Uhr

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41540 Dormagen

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Verwaltung 

Montag bis Donnerstag
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Kundenservice: 

energie@evd-dormagen.de 

Allgemeine Anfragen: 

info@evd-dormagen.de

Kleines Haus auf einer Wiese

E-Ladeeinrichtungen

Anmeldung und Genehmigung von Ladeeinrichtungen

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie die Installation einer Ladesäule oder Wallbox planen. Ladeeinrichtungen für Elektrostraßenfahrzeuge sind anmeldepflichtig. Ladeeinrichtungen über 11 kW sind zusätzlich genehmigungspflichtig.

Zur Anmeldung/Inbetriebnahme einer Ladeeinrichtung für Elektromobilität füllen Sie bitte das verlinkte Formular auf der Internetseite des Netzbetreibers Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) aus: Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung

Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Verbraucher wie Wärmepumpen, Kälteerzeuger, Elektro-Ladepunkte und Batteriespeicher ab 4,2 kW im Niederspannungsnetz steuerbar sein. Die Bundesnetzagentur hat dazu neue Richtlinien im § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) festgelegt. Weitere Informationen und Formulare für die Anmeldung/Inbetriebsetzung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die evd energieversorgung dormagen gmbh für die Bearbeitung Ihrer Anfrage derzeit eine Vorlaufzeit von etwa 6-8 Wochen benötigt.

Fragen & Antworten

Auf der Seite des Netzbetreibers finden Sie Informationen zur Anmeldung, Installation und Betrieb einer Ladeeinrichtung. Bitte beachten Sie die Hinweise für die Planung Ihrer Ladeeinrichtung.

Wichtige Hinweise

Der Haus- bzw. Netzanschluss vor Ort muss über die entsprechende Kapizität verfügen. Bitte lassen Sie durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb prüfen, ob der bestehende Netzanschluss für die zusätzliche Leistung ausreichend dimensioniert ist. Gegebenenfalls muss Ihr Anschluss im Vorfeld verstärkt werden.

Ladeeinrichtungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft sind seitens der Eigentümerverwaltung anzuzeigen. Konkret bedeutet dies, dass immer, wenn Gemeinschaftseigentum (Mehrfamilienhaus, Hofbebauung, Garagenhof, Tiefgaragen etc. ) betroffen ist, die Anfrage über die Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft gestellt werden muss. Es reicht leider nicht, wenn Sie uns als Einzelner eine Vollmacht vom Eigentümer oder der Hausverwaltung vorlegen. Hilfreich ist u.a., wenn mit der Anfrage eine Aufstellung der bereits vorhandenen Leistung in kW mit übersandt wird.

Bei Gewerbeobjekten ist immer eine Aufstellung der aktuell vorhandenen Gesamtleistung in kW unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors beizufügen.

Weitere Informationen zum Stromnetzanschluss erhalten Sie hier:

Bauherrenmappe
Zum online durchblättern

Die evd Bauherreninfomappe als PDF Download: 

Auflistung aller erforderlichen Schritte für den Netzanschluss:

Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers für Strom

Ihr Ansprechpartner

Team

Team Stromnetzplanung

Tel.: 02133 971-305
Fax: 02133 971-99305
stromnetzplanung@evd-dormagen.de