Vollmacht Versorgerwechsel Gas
Der Kunde bevollmächtigt die evd zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Versorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die evd auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Messstellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die evd auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.