Die Unterbrechung der Belieferung hat noch nicht stattgefunden:
Die Unterbrechung der Belieferung kann verhindert werden, indem Sie den angemahnten Betrag sofort nach Erhalt der Mahnung überweisen und uns die Zahlung nachweisen. Schicken Sie uns hierzu den Beleg per E-Mail zu. Sollte durch die Unterbrechung eine besondere Härte vorliegen, die Gefahr für Leib oder Leben darstellt, so senden Sie uns bitte Nachweise (bspw. ärztliches Attest, Bescheinigung des Krankenhauses, o.ä.) vor dem Sperrtermin zu.
Treffen Sie mit uns eine Abwendungsvereinbarung. Diese können Sie sich hier ausdrucken: Abwendungsvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt, vor der bevorstehenden Sperrung bei uns eingeht. Die Abwendungsvereinbarung enthält eine kostenfreie Stundung von bis zu 14 Tagen und die Möglichkeit eine monatliche Teilzahlung von bis zu 6 Monaten zu vereinbaren. Der vollständige Betrag muss hier spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen werden.
Gerne können Sie uns diese auch per E-Mail an debitoren@evd-dormagen.de schicken.
Bei Nichteinhaltung erlischt die Abwendungsvereinbarung. Eine weitere kann nicht mehr mit uns getroffen werden. Die Beträge sind dann sofort zur Zahlung fällig.
Die Unterbrechung der Belieferung hat bereits stattgefunden:
Sobald die Unterbrechung der Belieferung stattgefunden hat, ist eine Teilzahlung, Stundung oder der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung nicht mehr möglich. Die Wiederaufnahme der Belieferung erfolgt nach Vollzahlung des rückständigen Betrages sowie der entstandenen Kosten für die Unterbrechung und Entsperrung in Höhe von zurzeit 116,18 €. Die Entsperrung kann bis zu 72 Stunden in Anspruch nehmen.
Bitte schicken Sie uns einen von der Bank bestätigten Zahlungsbeleg oder Ihren Kontoauszug per E-Mail an debitoren@evd-dormagen.de.
Eine Bareinzahlung oder EC-Kartenzahlung ist bei uns vor Ort möglich. Unser Kassenautomat ist für Sie von Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Kundencenter zugänglich. Sie benötigen lediglich Ihre Kundennummer.
Eine Entsperrung erfolgt nur wochentags von montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr und freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr.
Unser Tipp für Sie: Wenden Sie sich nicht erst einen Tag vor der Sperrung an uns. Denn: Die Entsperrung kann bis zu 72 Stunden in Anspruch nehmen.