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Strompreiszusammensetzung
Der Strompreis setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Steuern und Abgaben
- Netzentgelte
- Energielieferung
Zu den Steuern und Abgaben zählen:
Konzessionsabgabe
Sie ist ein Entgelt, das ein Versorgungsunternehmen an eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband für die Gestattung der Benutzung der Verkehrsräume, zur Verlegung der Versorgungsleitungen oder den Verzicht auf eine anderweitige Regelung im Gebiet der Gemeinde, des Gemeindeverbands oder des Zweckverbands entrichtet. Die Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt und beträgt für Dormagen 1,59 Cent/kWh, bei Schwachlasttarifen 0,61 Cent/kWh. Die geminderte Konzessionsabgabe zum Beispiel für Wärmespeicherstrom beträgt 0,11 Cent/kWh.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Die Mehrbelastung durch das KWK-G beträgt bei einem Verbrauch von maximal 100.000 kWh 0,03 Cent/kWh. Zweck des Gesetzes ist der befristete Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung in der allgemeinen Versorgung im Interesse von Energieeinsparung und Klimaschutz. Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne dieses Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in mechanische und elektrische Energie sowie Nutzwärme in einer technischen Anlage. Die Umlage wird seit dem 1. Oktober 2000 erhoben.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Belastung durch das EEG beträgt zurzeit 3,53 Cent/kWh. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. So soll, entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland, der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens verdoppelt werden. Die Umlage wird seit dem 1. Oktober 2000 erhoben.
Stromsteuer
Die am 1. April 1999 eingeführte und seitdem mehrfach erhöhte Stromsteuer liegt seit dem 1. Januar 2003 bei 2,05 Cent/kWh. Für den Bezug von Wärmespeicherstrom galt bis zum 31. Dezember 2006 der ermäßigte Satz in Höhe von 1,23 Cent/kWh. Seit dem 1. Januar 2007 gilt auch für Wärmespeicherstrom der Regelsatz in Höhe von 2,05 Cent/kWh. Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999, zuletzt geändert durch das Zwölfte Euro-Einführungsgesetz vom 16. August 2001 sowie die Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 31. Mai 2000. Die Stromsteuer wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und fließt dem Bund als Einnahme zu.
Umsatzsteuer
In Höhe von 19 %.
Netzentgelte:
Mit den Netzentgelten werden die am Strompreis anteiligen Kosten für die Nutzung des Stromnetzes der evd bezeichnet. Grundlage für die Netznutzungsentgelte bilden das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 und die entsprechenden Verordnungen.
Energielieferung:
Hier handelt es sich um den Preis für die Stromlieferung, der als Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie erhoben wird. Dieser Preis wird in erster Linie durch die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom bestimmt.
