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Erdgaspreiszusammensetzung
Der Erdgaspreis setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Steuern und Abgaben
- Netzentgelte
- Energielieferung
Zu den Steuern und Abgaben zählen:
Konzessionsabgabe
Sie ist ein Entgelt, das ein Versorgungsunternehmen an eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband für die Gestattung der Benutzung der Verkehrsräume, zur Verlegung der Versorgungsleitungen oder den Verzicht auf eine anderweitige Regelung im Gebiet der Gemeinde, des Gemeindeverbands oder des Zweckverbands entrichtet. Die Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt und beträgt für Dormagen 0,03 Cent/kWh.
Energiesteuer
Der aktuelle Energiesteuer-Satz "Erdgas für Heizzwecke" beträgt zurzeit 0,55 Cent/kWh. Die Höhe wird im Energiesteuergesetz (EnergieStG) vom 15. Juli 2006; §2 Steuertarif Abs.(3) Ziff.4 geregelt. Darin enthalten ist die seit 1. Januar 2003 gültige "Erdgas-Ökosteuer" von 0,366 Cent/kWh, die im Mineralölsteuergesetz (MinöStG) geregelt und durch das Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002; §3 Steuerermäßigungen, Begriffbestimmungen Abs.(2) Ziff. 3a) (Erdgas für Heizzwecke) geändert wurde. Somit beträgt die eigentliche Erdgassteuer für Heizzwecke 0,184 Cent/kWh. Die Energiesteuer wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und fließt dem Bund als Einnahme zu.
Umsatzsteuer
In Höhe von 19 %.
Netzentgelte:
Mit den Netzentgelten werden die am Erdgaspreis anteiligen Kosten für die Nutzung des Erdgasnetzes der evd bezeichnet. Grundlage für die Netznutzungsentgelte bilden das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 und die entsprechenden Verordnungen.
Energielieferung:
Hier handelt es sich um den Preis für die Erdgaslieferung, der als
Entgelt für die an den Kunden gelieferte Erdgasmenge erhoben wird.
