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Trinkwasseranalyse
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1; pro Kopf liegt der Verbrauch bei ungefähr 130 Litern am Tag. Seine Güte wird an den Standards von EU-Richtlinien gemessen, deren Einhaltung regelmäßig durch unabhängige Hygiene-Institute kontrolliert wird. Die Wasserversorgungsunternehmen der Bundesrepublik unterschreiten diese Grenzwerte üblicherweise sogar noch: Im internationalen Vergleich liegt deutsches Trinkwasser ganz vorn.
Die evd sorgt dafür, dass Trinkwasser in einwandfreier Qualität in die Leitungen der Häuser und damit zum Endverbraucher gelangt.
Die wichtigsten Inhaltsstoffe des Wasserwerks Hackenbroich für das Versorgungsgebiet Dormagen-Mitte, -Horrem, -Rheinfeld, -Hackenbroich und -Delhoven sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
Trinkwasseranalyse vom 28. Februar 2012
1) Dieser Parameter wird 1 x jährlich untersucht. Messwert vom 28.02.2012.
Im Wasserwerk Hackenbroich wird bei der Entcarbonisierung Calciumhydroxid und zur Unterstützung der Flockung ein Polyacrylamid eingesetzt. Zur Desinfektion wird Chlor verwendet.
Werkstoffe, Bauteile und Apparate für die Trinkwasserinstallation müssen den einschlägigen Produkt-Normen und Regelwerken (DIN/DVGW) entsprechen. Weitere Informationen können Sie bei uns erhalten.
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Belüftungsbecken
im Wasserwerk Hackenbroich
Seit November 2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung:
Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 musste in einigen Punkten an neuere Entwicklungen angepasst werden.
Im Folgenden sind einige wesentliche Änderungen aufgeführt:
- Der Grenzwert für Uran im Trinkwasser ist mit 0,010 mg/l festgelegt (weltweit der Schärfste in Deutschland).
- Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium ist von 0,0050 mg/l auf 0,0030 mg/l gesenkt.
- Ab Dezember 2013 gilt der schon seit 2001 vorgesehene verschärfte Blei - Grenzwert von 0,010 mg/l.
- Für die Trinkwasser - Installation in Gebäuden fordern die neuen Vorschriften (§17) explizit den Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen beim Anschluss von Apparaten an die Trinkwasser - Installation (z.B. Lebensmittelbetriebe, Zahnarztpraxen) oder bei der Verbindung mit Nicht - Trinkwasser - Anlagen (z.B. Wasser - Nachspeisung von Heizungsanlagen). Bei Nichtbeachtung droht hier ein Bußgeld und/oder wenn Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verbreitet werden, kann das sogar strafrechtlich verfolgt werden.
- Hausbesitzer von Gebäuden mit großen Warmwassersystemen (Großanlagen), die Duschen oder sonstige Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser enthalten (gewerblich oder öffentlich), müssen ihre Anlagen dem Gesundheitsamt anzeigen und Warmwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen (§14 Absatz 3).
Manfred Waßmus
Leiter Wasserwerk
Mathias-Giesen-Straße 13
41540 Dormagen
Telefon: 02133 971-35
Telefax: 02133 971-9935
E-Mail: manfred.wassmus@evd-dormagen.de
