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Netzanschlussverordnungen
Öffentliche Bekanntmachung der evd energieversorgung dormagen gmbh
Inkrafttreten der Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung
Zum 8. November 2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) bzw. für die Erdgasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die bisherigen Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung bzw. für die Erdgasversorgung von Tarifkunden (AVBEltV und AVBGasV) außer Kraft getreten.
Die neue Verordnungen regeln die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die evd energieversorgung dormagen gmbh nach § 18 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungs- oder Niederdrucknetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität oder Erdgas zur Verfügung zu stellen hat. Sie sind Bestandteil des Rechtsverhältnisses über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. Die NAV und die NDAV sind automatisch Bestandteil aller im Netzgebiet der evd energieversorgung dormagen gmbh bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederspannung oder Niederdruck, sowie derjenigen Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 in Niederspannung oder Niederdruck begründet worden sind oder begründet werden.
Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 der NAV und der NDAV gibt die evd energieversorgung dormagen gmbh mit dieser Veröffentlichung bekannt, dass die NAV und NDAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz und Niederdrucknetz der evd energieversorgung dormagen gmbh Anwendung findet.
Die Regelungen des § 29 Absatz 3 NAV und NDAV bleiben unberührt.
Seit dem 29.06.2007 ist die Rheinische NETZGesellschaft mbH, Maarweg 159 - 161, 50825 Köln (RNG), Netzbetreiber für das Strom- und Erdgasnetz in Dormagen. Die RNG ist in die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Netzanschluss- und Netznutzungsverhältnisse nach NAV bzw. NDAV eingetreten. Nach dem 29.06.2007 abzuschließende Netzanschluss- und Netznutzungsverhältnisse kommen direkt mit der RNG zustande. Die evd energieversorgung dormagen gmbh wird hier im Namen und für Rechnung der RNG dienstleistend tätig.
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, die Netzanschlussverordnungen nebst Ergänzenden Bedingungen der RNG im PDF-Format herunterzuladen:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
Die Rheinische NETZGesellschaft mbH, Maarweg 159 - 161, 50825 Köln (Pächter des Stromnetzes der evd in Dormagen) gewährt jedermann einen ungehinderten Zugang zum Netz der evd. Die Bedingungen für den diskriminierungsfreien Netzzugang des Netzbetreibers RNG sowie deren Musterverträge finden Sie unter http://www.rng.de/
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