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Kraft-Wärme-Kopplung
Die Grundlage für die Einspeisung nach Kraft-Wärme-Kopplung stellt das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002).
Das Gesetz wurde zuletzt geändert durch Artikel 1 am 25.10.2008 und trat zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Zweck des Gesetzes (§ 1)
Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten.
Hier finden Sie den ausführlichen Gesetzestext:
