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Entstördienst für Erdgas, Wasser und Wärme
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Hausschau
Die evd energieversorgung dormagen gmbh versorgt ihre Kunden zuverlässig mit Erdgas und hält ihre Erdgasanlagen und -leitungen auf einem hohen technischen Sicherheitsstand. Der Zuständigkeitsbereich der evd endet jedoch an der Hauptabsperreinrichtung des Gasanschlusses: Ab dem „Hauptschalter“, meist im Keller, muss der Hauseigentümer für die Sicherheit der Gasinstallation sorgen.
Im eigenen Interesse, aber auch im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet, „für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Hausanlage“ zu sorgen. Das gilt auch, wenn die Anlage in einem Mietshaus steht oder aus anderen Gründen von einem Dritten benutzt wird.
Zu den Pflichten des Hauseigentümers gehörten laut Kapitel V der Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008):
- Jährliche Sichtprüfung (Hausschau) der gesamten Gasinstallation durch den Betreiber oder dessen Beauftragten
- Eine regelmäßige Gasgeräte-Inspektion/Wartung gemäß den Herstellerangaben durch ein bei einem Versorgungsunternehmen eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen oder ein zertifiziertes Wartungsunternehmen
- Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlage alle 12 Jahre durch das Vertragsinstallationsunternehmen
