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17.09.2011 - Die Bürgerinitiative Gaspreisprotest will die evd zu Rückzahlungen an alle Gaskunden bewegen. Im Gespräch mit dem SCHAUFENSTER nehmen evd-Chef Rudolf Esser und Vertriebsleiter Karl-Heinz Junggeburth dazu Stellung.

(vom 17.09.2011)

Herr Esser, die Bürgerinitiative Gaspreisprotest fordert, dass alle evd-Kunden mit unwirksamen Preisanpassungsklauseln freiwillig und pauschal entschädigt werden. Wie reagieren Sie darauf?

Rudolf Esser: Wir sehen uns nicht in der Verpflichtung, etwas freiwillig zu zahlen, denn wir haben moralisch und kaufmännisch einwandfrei gehandelt. Wir können das Schwarz auf Weiß belegen. Das Landgericht Düsseldorf hat unsere Kalkulation für die Jahre 2005 und 2006 geprüft und eindeutig festgestellt, dass unsere Preise in Ordnung sind. Die evd hat ihre Kunden immer fair behandelt.

Dennoch hat die evd gegenüber drei ihrer Kunden, die geklagt hatten, Rückerstattungen vorgenommen. Wie passt das zusammen?

Esser: Wir müssen das Urteil des Bundesgerichtshofs, der eine Preisanpassungsklausel in den Verträgen vieler Energieversorger für unwirksam erklärt hat, akzeptieren und uns damit arrangieren. Bei den bereits beendeten und noch laufenden Klagen geht es ausschließlich um diesen Formfehler in unseren Altverträgen. Kunden, die daraus einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung ableiten, müssen ihn gegen uns einklagen. Wir bleiben aber dabei, dass die evd die Preisanpassungsklausel nie einseitig zum Nachteil der Kunden angewendet hat. Die Beschaffungskosten wurden eins zu eins an den Kunden weitergegeben - auch durch Preissenkungen.

Können die Prozesskosten und Rückerstattungen dazu führen, dass die evd den Gaspreis erhöhen muss?

Esser: Da wir im Wettbewerb mit anderen Energieversorgern stehen, können wir die Preise nicht beliebig erhöhen. Es gibt Rückstellungen für das Risiko der laufenden Klagen, allerdings nicht sechs Millionen, wie von der Bürgerinitiative verbreitet, sondern 300.000 Euro.

Das Image der evd hat unter dem Gaspreisstreit gelitten. Verliert die evd dadurch auch Kunden?

Karl-Heinz Junggeburth:
Die Kundenresonanz ist trotz dieser Kampagne sehr gut. Wir verlieren Kunden, aber nicht mehr als andere Anbieter auch. Wenn man vorher 100 Prozent der Kunden hatte, kann man nur verlieren.

Oft bemängeln Verbraucher, dass andere Anbieter wesentlich günstiger sind als die evd.

Was entgegnen Sie darauf?

Junggeburth: Als Stadtwerke können wir gar nicht der günstigste Anbieter sein, weil wir als Grundversorger alle Kunden in den unterschiedlichen Abnahmefällen beliefern müssen. Die evd ist für ihre Kunden rund um die Uhr vor Ort präsent. Bei einem Preisvergleich muss man eben auch berücksichtigen, welche Serviceleistungen die evd bietet und dass andere Versorger beispielsweise Vorkasse verlangen.

Abschließend noch einmal zurück zur Forderung der Bürgerinitiative. Der norddeutsche Versorger EWE etwa bietet allen Kunden einen Vergleich an - auch ohne Klage. Ein denkbaresModell auch für die evd?

Esser: Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Auffassung, dass dazu rechtlich und moralisch für uns kein Anlass besteht. Außerdem: Kämen wir dieser Forderung nach, würde die evd für mehrere Jahre unter Wasser gehen. Dabei sind auch die negativen Auswirkungen für die Stadt als Anteilseigner zu betrachten und für die SVGD, der evd- Gewinne zufließen. Davon wären letztlich alle Dormagener Bürger betroffen.

Das Gespräch führte Franziska Gräfe.